Dienstag - 09. Mai 2006
Justizministerin will Anforderungen an ehrenamtliche Richter verschärfen
Im Zusammenhang mit der Neuregelung der
Rechtsberatung berichtet der Tagesspiegel
(gefunden via Handakte)
von einem Entwurffragment aus dem Bundesjustizministerium, das Teil eines
späteren Gesetzentwurfes werden
soll.
Darin geht es um die Neuregelung der ehrenamtlichen Richterschaft in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Dem Text zufolge soll es künftig eine „strenge Trennung von Richtertätigkeit und Prozessvertretung an demselben Gericht“ geben.
Nach dem Arbeitsgerichtsgesetz in der derzeit gültigen Fassung werden die ehrenamtlichen Richter je zur Hälfte aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber entnommen. Dabei kann es vorkommen, dass z. B. Rechtssekretäre von Gewerkschaften, die in der Prozessvertretung bei einem Arbeitsgericht tätig sind, bei diesem Arbeitsgericht auch als ehrenamtliche Richter tätig sind. Der Tagesspiegel bezeichnet dies - m. E. etwas überzeichnet - als "Lobbyismus". Das soll nach den Überlegungen aus dem Bundesjustizministerium nun geändert werden.
Darin geht es um die Neuregelung der ehrenamtlichen Richterschaft in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Dem Text zufolge soll es künftig eine „strenge Trennung von Richtertätigkeit und Prozessvertretung an demselben Gericht“ geben.
Nach dem Arbeitsgerichtsgesetz in der derzeit gültigen Fassung werden die ehrenamtlichen Richter je zur Hälfte aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber entnommen. Dabei kann es vorkommen, dass z. B. Rechtssekretäre von Gewerkschaften, die in der Prozessvertretung bei einem Arbeitsgericht tätig sind, bei diesem Arbeitsgericht auch als ehrenamtliche Richter tätig sind. Der Tagesspiegel bezeichnet dies - m. E. etwas überzeichnet - als "Lobbyismus". Das soll nach den Überlegungen aus dem Bundesjustizministerium nun geändert werden.
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