Donnerstag - 27. April 2006
Ausschuss Arbeitsrecht des DAV zu den geplanten Änderungen der Postulationsfähigkeit beim Bundesarbeitsgericht
Der Ausschuss für Arbeitsrecht des DAV hat
sich in seiner Stellungnahme 17/06 (Download als
PDF ) zu den geplanten Änderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes im
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
geäussert.
In dem Entwurf ist die Zulassung Vertretung durch Vertreter von Gewerkschaften oder von Vereinigungen von Arbeitgebern als Prozessvertreter vor dem Bundesarbeitsgericht vorgesehen.
Völlig zurecht hat sich der Ausschuss gegen diese Regelung des Entwurfes ausgesprochen.
In dem Entwurf ist die Zulassung Vertretung durch Vertreter von Gewerkschaften oder von Vereinigungen von Arbeitgebern als Prozessvertreter vor dem Bundesarbeitsgericht vorgesehen.
Völlig zurecht hat sich der Ausschuss gegen diese Regelung des Entwurfes ausgesprochen.
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